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   BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00   

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BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,7006)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2000 - 2 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,7006)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 2 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,7006)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00
    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1992, 169, 173).

    Das Unterbleiben der Prüfung einer Maßregel nach § 64 StGB stellt einen Rechtsfehler dar, der auch auf die Revision des Angeklagten zur Aufhebung führt (BGHSt 37, 5 f.).

  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00
    Dabei ist nicht von Bedeutung, dass das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit im Sinne des § 21 StGB nicht sicher festzustellen vermochte (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99

    Strafzumessung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00
    Bei der Strafrahmenwahl hat das Landgericht zwar nicht in Erwägung gezogen (vgl. dazu BGH StV 1999, 490 = BGHR StGB § 177 Strafrahmenwahl 1), daß der Angeklagte günstiger stehen würde, wenn der Strafbemessung anstelle des Strafrahmens des minder schweren Falles gemäß § 250 Abs. 3 StGB (ein Jahr bis zehn Jahre) der nach § 21 StGB und nach § 23 StGB (jeweils in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB) gemilderte Strafrahmen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (sechs Monate bis acht Jahre und fünf Monate) zugrundegelegt worden wäre.
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00
    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1992, 169, 173).
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